Kreisvorstand

Der Kreisvorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Sprecher*innen, der Schatzmeister*in und bis zu fünf weiteren Vorstandsmitgliedern. Zusammen führen sie die Geschäfte des Kreisverbandes und vertreten die Partei nach außen. Der Kreisvorstand wird auf zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt.

Der Kreisvorstand trifft sich in der Regel alle zwei Wochen zu einer öffentlichen Sitzung. Die Sitzungen finden, sofern möglich, abwechselnd online und in Präsenz statt.

Geschäftsführender Kreisvorstand

Erweiterter Kreisvorstand